Praxis Recht - Neue Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung Ausg. 3 / 03.02.2017 / 69. Jahrgang - www.zdh.de
Seit April 2016 gibt es für Streitigkeiten mit Verbrauchern ein neues Verfahren. Die Verbraucherschlichtung ist im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geregelt und darf nur von besonderen Schlichtungsstellen durchgeführt werden. Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der sog. Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) behandelt werden. Das Verfahren darf nur von Verbrauchern beantragt werden und wird ausschließlich online durchgeführt.
Ab Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.
Beachten Sie hierzu unser "Praxis Recht" sowie die dazugehörige
Anlage.