Verschärfung in der Freiburger Umweltzone

Beitrag eingestellt am 05.03.2013

zum 01. April 2013

Quelle: Handwerkskammer Freiburg, Georg Voswinckel, Schreiben vom 01.03.2013 an die Kreishandwerkerschaft

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass demnächst in der Freiburger Umweltzone eine weitere Verschärfung ansteht.

Durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Bußgeldkatalog wurde jetzt eine rechtssichere Basis geschaffen, die Einhaltung der Plakettenpflicht in der Umweltzone auch im ruhenden Verkehr kontrollieren zu können. Diese Änderungen werden bereits zum 1.April in Kraft treten.

In der Folge dieser Änderung und im Zusammenhang mit den aktuell schlechten Nachrichten aus Brüssel (abgelehnte Fristverlängerung, siehe Anlage) muss davon ausgegangen werden, dass der Gemeindevollzugsdienst zukünftig in der Umweltzone parkenden Fahrzeugen ohne passende Plakette einen Bußgeldbescheid ausstellt.

Da verbotswidriges Parken einen Zugriff auf den Halter des Fahrzeugs ermöglicht, gehen in diesem Fall die 40,- € Bußgeld und der 1 Punkt für die Verkehrssünderkartei zu Lasten des Fahrzeughalters; in Handwerksbetrieben i.d.R. zu Lasten des Unternehmers.

Derzeit betrifft diese Neuregelung Fahrzeuge ohne bzw. mit roter Plakette sowie Fahrzeuge mit gelber Plakette, für die keine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Dies ist insofern bitter, da es Ausnahmegenehmigungen für diese Fahrzeuge nur noch in vereinzelten Härtefällen gibt (für Fahrzeuge mit gelber Plakette ab Anfang 2014).

Ausnahmen aufgrund der Härtefallregelungen wird es wahrscheinlich nur noch geben, wenn die Existenz des Unternehmens durch die notwendige Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen nachweislich gefährdet wäre. Sollte in solchen Fällen einer nachgewiesenen Existenzgefährdung dennoch keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, können sich betroffene Betriebe an die Betriebsberatung der Handwerkskammer wenden.

Wir bitten Sie, diese Informationen kurzfristig an Ihre Mitgliedsbetriebe weiter zu geben, damit diese sich in ihrer Auftragsplanung rechtzeitig auf die neue Situation einstellen können.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen unser Umweltberater Herr Voswinckel (Tel. 0761 21800-530; eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) gerne zur Verfügung.

»» Anlage Artikel in der Badischen Zeitung; Ausgabe 01.03.2013

 

 

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