Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern 2015
- Veröffentlichung der Förderrichtlinien
- Fragen- und Antwortenkatalog (Stand: 6. Januar 2015)
Quelle: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e. V.
Mit unserem Monatsdienst hatten wir Sie im Dezember 2014 darüber informiert, dass 2015 die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern erneut gefördert werden soll. Im Bundesanzeiger vom 2. Januar 2015 ist nunmehr die Förderrichtlinie (beschlossen am 29. Dezember 2014) veröffentlicht worden. Im Jahre 2015 wird es demnach einen Zuschuss in Höhe von 260,- Euro geben, der beim BAFA ausschließlich via Internet zu beantragen ist. Die Antragstellung ist jedoch erst ab dem 1. Februar 2015 möglich. Gefördert werden Filternachrüstungen, die ausschließlich in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden.
Als Anlage haben wir wiederum einen Fragen- und Antwortenkatalog zur Barförderung der Dieselrußpartikelfilternachrüstung beigefügt, der im Wesentlichen auf den Informationen des BAFA beruht. Diesem Fragen- und Antwortenkatalog sind beigefügt die
aktuelle Förderrichtlinie, Erläuterungen zur
De-minimis-Regelung für Unternehmen sowie die dazugehörigen
Informationen der Europäischen Kommission. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bafa.de.