
Mit der Schiedsstelle streben Autobesitzer und Kfz-Betriebe an, Streitigkeiten gütlich beizulegen.
Die Schiedskommission besteht aus einem, zum Richteramt oder als Rechtsanwalt befähigten Vorsitzenden, 4 unabhängige Sachverständige, die die DEKRA, den TÜV, die GTÜ, oder den ADAC vertreten oder ein selbständiges Ingenieurbüro für Kfz-Technik unterhalten, 1 Vertreter der Kraftfahrzeuginnung (Kfz-Meister) sowie einen/eine Sachbearbeiter/in, die die Geschäftsstelle leitet.
Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder Sie der Meinung sind, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Ihre Beanstandung muss in eine der drei folgenden Fragen (Überprüfungsmöglichkeiten) einzuordnen sein:
a) Bestand eine Notwendigkeit für die Durchführung der Arbeiten?
b) Wurden die Werkstattleistungen ordnungsgemäß durchgeführt?
c) Wurden die Arbeiten angemessen in Rechnung gestellt?
Rufen Sie uns in der Geschäftsstelle (Tel.: 0761 / 55 10 65) an und tragen Sie Ihr Problem vor. Anschließend füllen Sie unser Antragsformular online aus und senden uns dieses bitte zu.