***   Jetzt buchen - Sicherheitsunterweisung (ASiG)   ***   Innungsversammlung 06.03.2012   ***

Innungsversammlung 2011

Schiedsstelle der Kfz.-Innung Freiburg

schiedsstelle

Mit der Schiedsstelle streben Autobesitzer und Kfz-Betriebe an, Streitigkeiten gütlich beizulegen.

Die Schiedskommission besteht aus einem, zum Richteramt oder als Rechtsanwalt befähigten Vorsitzenden, 4 unabhängige Sachverständige, die die DEKRA, den TÜV, die GTÜ, oder den ADAC vertreten oder ein selbständiges Ingenieurbüro für Kfz-Technik unterhalten, 1 Vertreter der Kraftfahrzeuginnung (Kfz-Meister) sowie einen/eine Sachbearbeiter/in, die die Geschäftsstelle leitet.

Wann wenden Sie sich an die Schiedsstelle?

Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder Sie der Meinung sind, dass der Auftrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Welche Voraussetzungen für einen Schiedsantrag müssen erfüllt werden?

  • Die Werkstatt, bei der Sie Ihr Auto haben reparieren lassen, muss ein Mitglied der Kfz-Innung Freiburg sein.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungslegung gestellt werden.
  • Das Nutzungsgewicht von 3,5 t des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Diese Streitigkeit darf nicht bei Gericht anhängig sein.

Was kann die Schiedsstelle für Sie überprüfen?

Ihre Beanstandung muss in eine der drei folgenden Fragen (Überprüfungsmöglichkeiten) einzuordnen sein:

a) Bestand eine Notwendigkeit für die Durchführung der Arbeiten?
b) Wurden die Werkstattleistungen ordnungsgemäß durchgeführt?
c) Wurden die Arbeiten angemessen in Rechnung gestellt?

Wie wenden Sie sich an die Schiedsstelle?

Rufen Sie uns in der Geschäftsstelle (Tel.: 0761 / 55 10 65) an und tragen Sie Ihr Problem vor. Anschließend füllen Sie unser Antragsformular online aus und senden uns dieses bitte zu.

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