Anerkennung
Kfz-Betriebe können bei Erfüllung der Anforderungen von der Kfz-Innung anerkannt werden für:
Voraussetzung für die Anerkennung:
allgemein
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (in unserer Verwaltung erhältlich)
- Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Handwerk Kraftfahrzeugtechniker, -mechaniker oder -elektriker
- Haftpflichtversicherungsnachweis und Freistellungserklärung
vom Inhaber
verantwortliche Person
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart "null"
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR)
- Kopie des Meisterprüfungszeugnisses im Kraftfahrzeugtechinker-Handwerk
- gültigen Schulungsnachweis
Fachkraft
- Kopie des Gesellenbriefes als Kfz-Mechniker, -Elektriker oder - Mechatroniker
- gültigen Schulungsnachweis